Mitglied des Vereins Successio können Personen werden, welche den Vereinszweck unterstützen, nämlich die schweizerische und internationale Praxis und Wissenschaft des Erbrechts fördern; dazu gehören insbesondere Fachanwälte / Fachanwältinnen SAV Erbrecht
Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme abschliessend.