Hans Rainer Künzle

Mitglieder

Mitglied des Vereins Successio können Personen werden, welche den Vereinszweck unterstützen, nämlich die schweizerische und internationale Praxis und Wissenschaft des Erbrechts fördern; dazu gehören insbesondere Fachanwälte / Fachanwältinnen SAV Erbrecht

Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme abschliessend.

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