News Schweiz

(146) Revision von Art. 86-96 IPRG beschlossen
22.12.2023: Nationalrat und Ständerat haben in der Schlussabstimmung der Revision von Art. 86-96 IPRG zugestimmt.
Die Referendumsfrist läuft am 18.04.2024 ab.
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Schlussabstimmungstext (deutsch)

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Schlussabstimmungstext (französisch)

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(145) Revision von Art. 86-96 IPRG auf der Zielgeraden
07.12.2023: Die Rechtskommission des Ständerates stimmt dem vom Nationalrat vorgeschlagenen Art. 91 IPRG zu.
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Beschluss RK SR vom 07.12.2023

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​​​​​​​(144) Der Nationalrat stimmt den neuen Texten des Ständerats für Art. 87 und 88 IPRG / Art. 91 letzte Differenz

06.12.2023: Der Nationalrat macht einen Kompromissvorschlag für Art. 91 IPRG (Rechtswahl für Doppelbürger zulässig, sie kann aber Pflichtteile nicht wegbedingen).
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Beschluss NR vom 06.12.2023

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​​​​​​​(143) Bericht der Rechtskommission des Ständerats zur Motion 22.4445 betreffend Famlienstiftungen

07.11.2023: Die RK SR publiziert ihren Bericht und sie beantragt mit 7:5 Stimmen, die Motion anzunehmen.
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Bericht RK SR vom 07.11.2023

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​​​​​​​(142) Der Nationalrat stimmt der Unternehmensnachfolge mit Abweichungen zu
20.09.2023: Der Ständerat tritt auf die Vorlage ein und stimmt dem Entwurf des Bundesrats zu, weicht bei Art. 473 ZGB (Nutzniessung), Art. 616 ZGB (Begriff des Unternehmens) und Art. 619 ZGB (Zahlungsaufschub) ab.
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Beschluss NR vom 12.09.2023

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​​​​​​​(141) Der Ständerat belässt die Differenz bei der Rechtswahl von Doppelbürgern (Art. 91 IPRG)
12.09.2023: Der Ständerat schläge neue Texte für Art. 87 und Art. 88 IPRG vor und schwenkt bei Art. 91 IPRG nicht zum Vorschlag des Bundesrats und Nationalrat ein.
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Beschluss SR vom 12.09.2023

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15.06.2023: Der Ständerat lehnt mit 12 zu 27 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) Eintreten auf die Vorlage ab.

28.04.2023: Die Kommission hat die Detailberatung der Änderung des Zivilgesetzbuches zur Erleichterung der erbrechtlichen Unternehmensnachfolge (22.049) durchgeführt. Die Kommission hat sich mit verschiedenen offenen Fragen, u.a. bezüglich des Unternehmensbegriffs, der Eignungskriterien, einer Opting out-Klausel, der Leistung von Sicherheiten (Art. 619 Abs. 3 E-ZGB), und des Vorkaufsrechts auseinandergesetzt. Nach dem Abschluss der Detailberatung ist die Kommission aber zum Schluss gekommen, dass sie keine befriedigenden Lösungen für diese Fragen gefunden hat.
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(138) Die Rechtskommission des Ständerats bestätigt die Haltung zu Art. 86-96 IPRG
18.04.2023: vgl. Nr. 134.

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Beschluss NR vom 16.03.2023

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13.03.2023: Aufgrund eines Ordnungsantrags von Ständerat Erich Etilin wird die Motion 22.4445 vom Ständerat an die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats überwiesen.

(135) Motion 22.4445 "Die Schweizer Familienstiftung stärken. Verbot der Unterhaltsstiftung aufheben"
15.12.2022: Ständerat Thierry Burkart reicht eine Motion ein und beantragt dem Bundesrat, Art. 335 ZGB, welcher das Verbot der Familienunterhaltsstiftung enthält, aufzuheben.

15.12.2022: Art. 87, 88, 88b und Art. 95 E-IPRG.
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Beschluss Ständerat vom 15.12.2022

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(133) Stellungnahmen in der Vernehmlassung zum Trustrecht
07.07.2022: Der Bundesamt für Justiz pubiziert die Stellungnahmen der Kantone, politischen Parteien und weiterer interessierter Kreise
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Stellungnahmen in der Vernehmlassung, Teil 1

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Stellungnahmen in der Vernehmlassung, Teil 2

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Stellungnahmen in der Vernehmlassung, Teil 3

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(132) Entwurf und Botschaft zum Unternehmenserbrecht
10.06.2022: Der Bundesrat will die familieninterne Unternehmensnachfolge im Erbrecht erleichtern. Die Reform soll zur höheren Stabilität insbesondere von Schweizer KMU beitragen und Arbeitsplätze sichern. 
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Entwurf zum Unternehmenserbrecht (BBl 2022, 1638)

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Botschaft zum Unternehmenserbsrecht (BBl 2022, 1637)

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(131) Vernehmlassung zur Einführung eines Schweizer Trusts
12.01.2022: Die Errichtung eines Trusts soll künftig auch nach Schweizer Recht möglich sein. Im Auftrag des Parlaments schlägt der Bundesrat deshalb die Einführung eines neuen Rechtsinstituts im Obligationenrecht (OR) vor. Er hat an seiner Sitzung vom 12. Januar 2022 die entsprechende Vernehmlassung eröffnet. Diese dauert bis zum 30. April 2022.
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Vorentwurf CH-Trust

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Erläuternder Bericht CH-Trust

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(130) Neues Stiftungsrecht tritt am 01.01.2024 in Kraft 
17.12.2021: Verabschiedung des neuen Stiftungsrechts: zum Gesetzestext. Das neue Recht tritt am 01.01.2024 in Kraft.
Das Stiftungsrecht wird in vier Punkten geändert: (1) Erweiterung der Stifterrechte durch eine Ausdehnung des Änderungsvorbehalts auf Organisationsänderungen (Art. 86a nZGB); (2) Vereinfachung von unwesentlichen Änderungen der Stiftungsurkunde (Art. 86b nZGB); (3) Klarstellung betreffend die Form von Urkundenänderungen (Art. 86c nZGB); (4) Gesetzlich geregelte Stiftungsaufsichtsbeschwerde (Art. 84 Abs. 3 nZGB)
15.06.2021: Der Nationalrat nimmt die Revision von Art. 86-96 iPRG mit 128 zu 50 Stimmen an. Einzige Änderung gegenüber dem Entwurf des bundesrats vom 15.03.2020: in Art. 87 und 88 wird statt "Kompetenzkonflikte" neu "Zuständigkeitskonflikte" verwendet.
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Beschluss Nationalrat 15.06.2021

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(128) Neues Erbrecht tritt am 1. Januar 2023 in Kraft
19.05.2021: Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Mai 2021 entschieden, das revidierte Erbrecht auf den 1. Januar 2023 in Kraft setzen. Mit dem neuen Recht können Erblasserinnen und Erblasser künftig über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen.
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Revidiertes Erbrecht tritt am 1.1.2023 in Kraft

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​​​​​​​(127) Wohnsitzkanton der Erben künftig zuständig für Verrechnungssteuer
03.02.2021Erbinnen und Erben sollen die Verrechnungssteuer auf Erbschaftserträgen in ihrem Wohnkanton zurückfordern. Diese Änderung der Verordnung über die Verrechnungssteuer hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 3. Februar 2021 beschlossen. Sie tritt auf den 1. Januar 2022 in Kraft.
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Verordnung über die Verrechnungssteuer

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​​​​​​​(126) Neues Erbrecht (Pflichtteile): Publikation des Gesetzestextes
31.12.2020: Der Gesetzestext wurde im Bundesblatt (BBl 2020, 9923: deutsch und FF 2020, 9617: französisch) publiziert. Die Referendumsfrist läuft am 10. April 2021 ab. Das Gesetz tritt am 01.01.2023 in Kraft.
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Neues Erbrecht (Pflichtteile): Gesetzestext (BBl 2020, 9923)

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Nouveau droit des successions (réserve): texte légale (FF 2020, 9617)

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(125) Neues Erbrecht (Pflichtteile): Schlussabstimmung im Ständerat
18.12.2020: Der Ständerat stimmt dem neuen Erbrecht mit 36 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung zu.  

(124) Neues Erbrecht (Pflichtteile): Schlussabstimmung im Nationalrat 
18.12.2020: Der Nationalrat stimmt dem neuen Erbrecht mit 146 zu 46 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu
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Neues Erbrecht - Text der Schlussabstimmung

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Nouveau droit des successions - text du vote final

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​​​​​​​(123) Neues Erbrecht (Pflichtteile): Der Nationalrat stimmt der Version des Ständerats zu
16.12.2020
: Ehevertraglichen Zuwendungen werden bei der Berechnung der Pflichtteilsmasse der gemeinsamen Kinder nicht mehr berücksichtigt werden.

(122) Der Ständerat berät die Differenz im neuen Erbrecht (geringe Differenz bleibt / Geschäft geht zurück an den Nationalrat)
10.12.2020: Der Ständerat bringt eine neue Formulierung von Art. 216 Abs. 2 ZGB und möchte Art. 16 SchlT streichen.

07.12.2020: Der Nationalrat schwenkt bei Art. 216 Abs. 3 und 4 ZGB auf die Lösung des Ständerats ein, formuliert aber Art. 216 Abs. 2 ZGB neu und fügt Art. 16a SchlT ein.

(120) Ständerat berät über Differenzen im neuen Erbrecht (Differenz bleibt / Geschäft geht zurück an den Nationalrat)
01.12.2020: Ständerat Caroni für die Kommission: "... In der verbleibenden Differenz geht es um die wichtige Frage, ob eine überhälftige Vorschlagszuweisung für den überlebenden Ehegatten und für die gemeinsamen Kinder später pflichtteilsrelevant ist oder nicht. Ihre Kommission hält hier mit 11 zu 1 Stimme bei 1 Enthaltung klar am bisherigen Konzept fest und hat es nur redaktionell angepasst ... Der Nationalrat hat einigermassen knapp mit 106 zu 80 Stimmen entschieden, diese neue klare Regel zu streichen ..." - Angenommen.

(119) Organspende: Botschaft zur Volksinitiative und zum Gegenvorschlag
25.11.2020Botschaft zur Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten» und zum indirekten Gegenvorschlag (Änderung des Transplantationsgesetzes), BBl. 2020, 9447.

(118) Nationalrat nimmt Revision des Erbrechts an (mit Differenz zum Ständerat)
22.09.2020: Der Nationalrat behandelt die Vorlage 18.069 (ZGB. Änderung (Erbrecht)) und nimmt die Vorlage an. Mit der Streichung von  Art. 216 Abs. 2-4 des Entwurfs schafft er eine Differenz, welche noch mit dem Ständerat bereinigt werden muss.

(117) Revision des Erbrechts (Teil 1) ins Stocken geraten: Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats (2. Behandlung)
27.08.2020: Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats hat in der Sitzung vom 17.10.2019 der Fassung des Ständerats vom 12.09.2019 zugestimmt. Danach wurden Stimmen laut, dass Übergangsbestimmungen fehlten, weshalb die Vorlage nochmals behandelt werden soll (Rückkommensantrag). Nun wird die Vorlage gemäss Programm am 27. August 2020 nochmals behandelt.

(116) Verlängerung der PI 16.488 von NR Fabio Regazzi zur Aufnahme des Trusts in die schweizerische Gesetzgebung
19.06.2020: Der Nationalrat hat die Behandlung der Parlamentarischen Initiative 16.488 von Nationalrat Fabio Regazzi zur Aufnahme des Rechtsinstituts des Trusts in die schweizerische Gesetzgebung bis zur Frühjahrssession 2022 verlängert.

(115) Revision von Art. 176-193 IPRG verabschiedet
19.06.2020: Der National- und Ständerat haben in der Schlussabstimmung die Revision von Art. 176-193 IPRG genehmigt. Mit einer Inkraftsetzung wird 2021 gerechnet. Damit werden künftig einseitige Schiedsklauseln gültig in Testamenten errichtet werden können.

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Gesetzestext (AS 2020, 4179)

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(114) Entwurf und Botschaft zur Revision von Art. 86-96 IPRG
13.03.2020: Der Bundesrat will das internationale Erbrecht der Schweiz modernisieren und an die Rechtsentwicklung im Ausland anpassen. An seiner Sitzung vom 13. März 2020 hat er die Vernehmlassungsergebnisse zu einer entsprechenden Revision des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) zur Kenntnis genommen und die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet. Der Entwurf vermindert das Risiko von Zuständigkeitskonflikten mit ausländischen Behörden, insbesondere im Verhältnis mit der EU (Bundesblatt 2020, 3309).
(113) Revision des Erbrechts (Teil 2): Vernehmlassungsergebnisse
26.02.2020: Der Bundesrat will im Erbrecht Stolpersteine beseitigen, um die familieninterne Unternehmensnachfolge zu erleichtern. Die Reform soll zur höheren Stabilität von Schweizer Unternehmen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), beitragen und Arbeitsplätze sichern. In der Vernehmlassung, dessen Ergebnisse der Bundesrat in seiner Sitzung vom 26. Februar 2020 zur Kenntnis genommen hat, wurden die Vorschläge grossmehrheitlich begrüsst. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) wird vom Bundesrat bis Anfang 2021 die Botschaft unterbreiten.
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Vernehmlassungsergebnisse (Revision Unternehmensnachfolge)

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(112) Revision des Erbrechts (Teil 1): Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats
17.10.2019: Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats beantragt eintreten und Zustimmung zum Beschluss des Ständerats mit wenigen Abweichungen. Eine Minderheit beantragt Nichteintreten.

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Revision des Erbrecht (Teil 1): Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats

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(111) Revision des Erbechts (Teil 1): Behandlung im Ständerat
12.09.2019: Der Ständerat stimmt dem Entwurf zu (unter Steichung von Art. 474 Abs. 2 und Art. 606a-606d des Entwurfs.
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Revision des Erbrechts (Teil 1): Behandlung im Ständerat

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(110) Revision des Erbrechts (Teil 1): Kommission für Rechtsfragen des Ständerats
29.08.2019: Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats hat die Botschaft I und den Entwurf behandelt und gewisse Änderungen vorgenommen. 
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Revision des Erbrechts (Teil 1): Kommission für Rechtsfragen des Ständerats

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​​​​(109) Revision des Erbrechts (Teil 2): Vernehmlassungsverfahren
10.04.2019: Der Entwurf zur Revision des Erbrechts, der zurzeit im Parlament beraten wird, will unter anderem die Verfügungsfreiheit des Erblassers erhöhen und damit die erbrechtliche Übertragung der Inhaberschaft an einem Unternehmen erleichtern. Um weitere Stolpersteine zu beseitigen, die im Rahmen des Erbrechts spezifisch für Unternehmerinnen und Unternehmer oder ihre Erbinnen und Erben bestehen, schlägt der Bundesrat nun zusätzliche Massnahmen vor. Diese sollen positive Effekte auf familieninterne Nachfolgeprozesse haben und damit zu einer höheren Stabilität von Unternehmen und zu einer Sicherung von Arbeitsplätzen beitragen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. April 2019 die Vernehmlassung zu einer Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) eröffnet.
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Vorentwurf Unternehmenserbrecht

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Bericht zum Vorentwurf Unternehmenserbrecht

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(108) Revision des Erbrechts (Teil 1): Entwurf und Botschaft
29.08.2018: Das Erbrecht soll den neuen gesellschaftlichen Formen des Zusammenlebens angepasst werden. Der Bundesrat schlägt insbesondere vor, die Pflichtteile für Nachkommen zu senken, damit Erblasser freier über ihr Vermögen verfügen können. So können sie beispielsweise Lebenspartnerinnen und -partner stärker begünstigen. Auch die Nachfolgeregelung bei Familienunternehmen würde damit erleichtert. Eine Härtefallregelung soll zudem die faktischen Lebenspartner nach einem Todesfall vor Armut schützen. Der Bundesrat hat die entsprechende Botschaft an seiner Sitzung vom 29. August zuhanden des Parlaments verabschiedet (BBl. 2018, 5813 und BBl. 2018, 5905)
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Entwurf Erbrecht (Teil 1)

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Botschaft Erbrecht (Teil 1)

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​​​​​​​(107) Schweiz: Revision von Art. 86-96 IPRG: Vernehmlassungsverfahren
14.02.2018:  Der Bundesrat will Kompetenzkonflikte mit anderen Staaten im Bereich des Erbrechts minimieren und so mehr Rechts- und Planungssicherheit für Bürgerinnen und Bürger schaffen. Er hat am 14. Februar 2018 die Vernehmlassung zu einer entsprechenden Revision des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) eröffnet (BBl. 2018, 961).
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Vernehmlassungsverfahren Art. 86-96 IPRG

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(106) Befugnisse von Beistandspersonen nach dem Tod der verbeiständeten Person
16.06.2017: Parlamentarische Initiative 17.465 Jean-Luc Ador: Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: Beistandspersonen sollen nach dem Tod der verbeiständeten Person mit einer Vertretungsbefugnis ausgestattet werden, entsprechend der Vertretungsbefugnis von Beauftragten gemäss Artikel 405 Absatz 2 OR.

(105) Bundesrat nimmt Stellung zur Erbrechtsreform
10.05.2017: Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. Mai 2017 die Vernehmlassungsergebnisse zur Modernisierung des Erbrechts zur Kenntnis genommen und über das weitere Vorgehen entschieden. Er hält an der vorgeschlagenen Verkleinerung der Pflichtteile der Nachkommen und an der Einführung des Unterhaltsvermächtnisses fest und hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, ihm noch im Laufe dieses Jahres eine entsprechende Botschaft zu unterbreiten. Die technischen Punkte werden von der übrigen Vorlage getrennt und in einer zweiten Botschaft behandelt, die der Bundesrat 2019 verabschieden können sollte.

(104) Kanton Obwalden: Erbschaftssteuer abgeschafft 
1.1.2017: Die Erbschafts- und Schenkungssteuer wird per 1.1.2017 abgeschafft. Das Volk hat an der Abstimmung vom 27. November 2016 mit 71 Prozent Ja-Stimmen der Vorlage der Regierung und des Parlaments zugestimmt.
Erbschaften aus dem Jahr 2016 oder früher unterliegen noch der Erbschaftssteuer.
Erbschaften zwischen Ehegatten, Verwandten in auf- und absteigender Linie, eingeschlossen Adoptiv- und Stiefkinder, Schwiegereltern, Schwiegersohn und Schwiegertochter sowie zwischen Geschwistern sind auch vor dem 01.01.2017 steuerfrei.
Steuersatz bis 31.12.2016: 10% des Wertes der Zuwendung für Onkel, Tante, Neffe und Nichte / 20% des Wertes der Zuwendung in allen übrigen Fällen.

(103) Aufnahme des Rechtsinstituts des Trusts in die schweizerische Gesetzgebung
31.12.2016:
Parlamentarische Initiative 16.488 Fabrio Regazzi: Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative als allgemeine Anregung ein: In unserem Obligationenrecht oder in unserem Zivilgesetzbuch sind die rechtlichen Grundlagen für die Aufnahme des Rechtsinstituts des Trusts zu schaffen.

(102) Vernehmlassungen zur Erbrechtsreform
20.06.2016: Nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist am 20.06.2016 hat das Bundesamt für Justiz die eingegangenen Vernehmlassungen der Kantone, politischen Parteien und weiterer Personen und Institutionen publiziert

101) Stellungnahme des Vereins Successio zur Erbrechtsreform
20.06.2016: Der Verein Successio hat seine Arbeitsgruppe "Reform des Erbrechts" am Successio Forum 2016 beauftragt, eine Vernehmlassung zu verfassen. Die Mitglieder wurden eingeladen, sich daran zu beteilen (BBl. 2016, 1667).

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Stellungnahme des Vereins Succcessio zur Erbrechtsreform

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(100) Patchworkfamilien. Lösungen für eine zeitgemässe Regelung der gesetzlichen Erbfolge?
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09.06.2016: Postulat 16.3416 von Philippe Nantermond: Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu verfassen, der Möglichkeiten aufzeigt, wie das Zivilgesetzbuch geändert werden kann, damit Kinder aus Patchworkfamilien durch die gesetzliche Erbfolgeregelung nicht mehr benachteiligt werden.

(99) Motion 16.3295 Jean-Luc Addor
26.04.2016: Der Bundesrat wird beauftragt, bei nächster Gelegenheit die Aushandlung eines neuen Abkommens zwischen der Schweiz und Frankreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Erbschaften anzustreben.

(98)  Bundesrat will Erbrecht modernisieren
04.03.2016: Partnerschaften und Familien kennen heute ganz andere Formen als noch vor 100 Jahren, als das Zivilgesetzbuch (ZGB) und damit auch das Erbrecht in Kraft traten. Der Bundesrat will das Erbrecht deshalb modernisieren. Er schlägt unter anderem vor, die Pflichtteilsquoten zu senken, damit der Erblasser freier über sein Vermögen verfügen kann. Ein Erblasser könnte so beispielsweise seine nicht mit ihm verheiratete Lebenspartnerin oder deren Kinder stärker begünstigen. Zudem würde dadurch die Nachfolgeregelung bei Familienunternehmen erleichtert. Der Bundesrat hat am Freitag entsprechende Vorschläge zur Änderung des ZGB bis am 20. Juni 2016 in die Vernehmlassung geschickt.

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Vorentwurf

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Erläuternder Bericht

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(97) Erbschaftssteuer-Initiative abgelehnt
14.06.2015: Die Erbschaftssteuer-Infitiative wurde mit einem Anteil von 71% Nein-Stimmen vom Schweizer Stimmvolk abgelehnt. Damit bleibt die Erbschaftssteuer in der Hoheit der Kantone.

(96) Schweiz: Stärkung des Stiftungsstandorts
09.12.2014: Parlamentarische Initiative 14.470 von Ständerat Werner Luginbühl. 

(95) Weltverband der Sterbehilfe zieht von New York nach Genf
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01.11.2014: Die Delegierten von fast 50 Sterbehilfeorganisationen haben am Kongress in Chicago entschieden, dass der Weltverband der Sterbehilfe (WFRtDS) seinen Sitz von New York nach Genf verlegen soll.

(94) WAK-N lehnt Erbschaftssteuer-Initiative ab
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21.10.2014: Die Kommission beantragt dem Nationalrat mit 18 zu 7 Stimmen, die Volksinitiative „Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)“ Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen.

(93) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hebt Sterbehilfe-Urteil auf
30.09.2014: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hebt das Urteil vom 14.05.2013 (Urteil 67810/10), mit welchem von der Schweiz eine Regelung der Sterbehilfe verlangt worden war, auf, weil die Klägerin tatsächlich doch Sterbehilfe erlangte und bereits 2011 verstorben war.

(92) Ständerat lehnt Erbschaftssteuer-Initiative ab
24.09.2014: Der Ständerat stimmt dem Antrag des Bundesrats (siehe unten Nr. 27) zu und lehnt die Erbschaftssteuer-Initiative ab.

(91) Erbschaftssteuer-Initiative gültig
22.08.2014: In ihrem Mitbericht an die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) hält die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates fest, dass die Volksinitiative für eine Erbschaftssteuerreform gemäss den heute geltenden Prüfungskriterien gültig erklärt werden kann. Diese Kriterien sollen jedoch einer Prüfung unterzogen werden.

(90) Frankreich kündigt bestehendes Erbschaftssteuer-DBA mit der Schweiz
17.06.2014: Frankreich kündigt das Erbschaftssteuer-DBA per Ende 2014. Ab dem 1. Januar 2015 werden die Schweiz und Frankreich je das interne Erbschaftssteuerrecht anwenden.

(89) Nationalrat lehnt Neu-Verhandlungen mit Frankreich über Erbschaftssteuer-DBA ab
04.06.2014: Der Nationalrat hat die im Ständerat beschlossene Rückweisung des Erbschaftssteuer-DBA an den Bundesrat zur Neuverhandlung mit Frankreich abgewiesen. Das Geschäft geht somit zurück an den Ständerat.

(88) Ständerat will Verfassungsmässigkeit der Erbschaftssteuer-Initiative vertieft prüfen
03.06.2014: Der Ordnungsantrag Diener Lenz zur Rückweisung des Entwurfes an die WAK-SR zwecks vertiefter Prüfung der Frage der Gültigkeit und Einholung eines Mitberichtes der SPK-SR wurde mit 25 zu 14 Stimmen angenommen.

(87) WAK-S beantragt Ablehnung der Erbschaftssteuer-Initiative
28.03.2014: Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständesrates beantragt ihrem Rat mit 8 zu 3 Stimmen, die Erbschaftsstuer-Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.

(86) Besteuerung von Immobilien im Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Erbschaftssteuern (4)
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18.30.2014: Motion 13.3374 der WAK-N wird vom Ständerat abgelehnt.

(85) Ständerat weist Erbschaftssteuer DBA mit Frankreich zurück
18.03.2014: Mit 35:4 Stimmen (bei einer Enthaltung) stimmt der Ständerat dem Antrag der Kommission zu, das Erbschaftssteuer-DBA mit Frankreich an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, es neu auszuhandeln.

(84) Die Unternehmensnachfolge soll erleichtert werden
22.01.2014: Der Bundesrat will die Unternehmensnachfolge für Einzelunternehmen, Kollektiv-, Kommandit- und Kommanditaktiengesellschaften erleichtern. Er hat eine Anpassung der Vorschriften über die Bildung des Firmennamens in die Vernehmlassung geschickt.

(83) Bundesrat empfiehlt die Volksinitiative zur "Erbschaftssteuerreform" zur Ablehnung
13.12.2013: Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur Volksinitiative "Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)" verabschiedet. Die Volksinitiative verlangt die Einführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Bundesebene. Der Ertrag der Steuer soll zu zwei Dritteln an den Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversiche-rung (AHV) und zu einem Drittel an die Kantone gehen. Die bisherige Kompetenz der Kantone zur Erhebung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer soll wegfallen. Der Bundesrat ist gegen einen solchen Eingriff in die Steuerhoheit und das Steuersubstrat der Kantone. Er empfiehlt deshalb in seiner Botschaft, die Initiative abzulehnen.

(82) Nationalrat tritt auf Erbschaftssteuer-DBA mit Frankreich nicht ein
12.12.2013: Der Nationalrat trat mit 122 zu 53 Stimmen bei 11 Enthaltungen nicht auf die Vorlage ein. Das Geschäft wird nun vom Ständerat behandelt.

(81) Bundesrat ist gegen die Einführung einer nationalen Erbschaftssteuer
13.09.2013: Die Einführung einer Bundeserbschafts- und Schenkungssteuer würde die Steuerhoheit der Kantone einschränken. Der Bundesrat hat heute beschlossen, die Volksinitiative „Millionenerbschaften besteuern für unsere AHV“ zur Ablehnung zu empfehlen. Er hat das Eidgenössische Finanzdepartement beauftragt, eine entsprechende Botschaft auszuarbeiten
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(80) Botschaft zum Erbschaftssteuer-DBA mit Frankreich
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04.09.2013: Botschaft zur Genehmigung eines neuen Abkommens zwischen der Schweiz und Frankreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Erbschaftssteuern (BBl 2013 7127).

(79) Besteuerung von Immobilien im Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Erbschaftssteuern (3)
19.06.2013: 13.3374 - Motion - WAK-NR - Annahme durch den Nationalrat

(78) Besteuerung von Immobilien im Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Erbschaftssteuern (2)
14.06.2013: 13.3374 – Motion - WAK-NR - Stellungnahme des Bundesrates

(77) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verlangt von der Schweiz eine Sterbehilfe-Reglung (Urteil 67810/10)
14.05.2013: Die Schweiz hat nach dem EGMR die Menschenrecht einer gesunden, aber sterbewilligen Frau verletzt, welche seit Jahren um eine tödliche Dosis Natriumpentobarbital kämpfte. Die Rechtsverletzung lag nicht in der Verweigerung der Verabreichung des Medikaments (letztinstanzlich durch das Bundesgericht), sondern darin, dass es in der Schweiz keine gesetzliche Grundlage für die Behandlung dieser Frage gibt, sondern vielmehr die medizinisch-ethischen Richtlinien der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften und die Rechtsprechung Grundlage für diese Entscheidung bildeten. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig und kann an die Grosse Kammer des Gerichtshofs weitergezogen werden.

(76) Besteuerung von Immobilien im Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Erbschaftssteuern (1)
13.05.2013
13.3374 – Motion - WAK-NR - eingereicht

(75) Motion 13.3316 von Nationalrat Christoph Blocher: Ruinöse Erbschaftssteuer-Iniriative rasch behandeln
17.04.2013: Der Bundesrat wird aufgefordert, zur Volksinitiative "Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)" bis Ende Juni 2013 eine ablehnende Botschaft ohne Gegenentwurf vorzulegen, damit die Initiative durch das Parlament noch im zweiten Halbjahr 2013 behandelt werden kannDer Bundesrat wird aufgefordert, zur Volksinitiative "Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)" bis Ende Juni 2013 eine ablehnende Botschaft ohne Gegenentwurf vorzulegen, damit die Initiative durch das Parlament noch im zweiten Halbjahr 2013 behandelt werden kann

(74) Bundesrat will Stiftungsrecht nicht revidieren
27.02.2013: Der Bundesrat will auf eine Revision des Stiftungsrechts und der Stiftungsaufsicht verzichten. Zu diesem Schluss kommt er in zwei Berichten, die er am Mittwoch verabschiedet hat. Eine vertiefte Prüfung hat ergeben, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Änderungen notwendig sind. Er beantragt deshalb dem Parlament, eine entsprechende Motion abzuschreiben.

(73) SAV warnt vor Rückwirkung der Erbschaftssteuer-Initiative
15.02.2013: Der Schweizerische Anwaltsverband (SAV) warnt: Die Rückwirkungsklausel in der Erbschaftssteuer-Initiative ist rechtsstaatlich bedenklich.

(72) Eidgenössische Erbschaftssteuer-Initiative wurde eingereicht
15.02.2013: Bei der Bundeskanzlei wurden über 100,000 Unterschriften zur Eidgenössichen Erbschaftssteuer-Iniriative eingereicht. Diese kommt somit voraussichtlich zustande und das Volk muss darüber abstimmen.

(71) Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag / neue Bestimmungen zum Erbrecht
01.01.2013:  Mit dem Inkrafttreten des neuen Erwachsenenschutzrechts auf den 1. Januar 2013 wird eine klare und einheitliche rechtliche Grundlage für den Vorsorgeauftrag und für die Patientenverfügung geschaffen.
Per 1.1.2013 (mit dem Inkrafttreten des neuen Erwachsenenschutzrechts) ändern einige erbrechtliche Bestimmungen: Art. 462, 492a, 531, 544, 553 Abs. 1 und 554 Abs. 3 ZGB erhalten einen neuen Text.

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Neue erbrechtliche Bestimmungen (Art. 468 ... ZGB)

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(70) Kein Pflichtteil der Eltern (2)
27./28.09.2012: Der Ständerat (27.09.2012) und der Nationalrat (28.09.2012) lehnen die Petition 12.2031 von Edgar Müller ab. Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Thema im Rahmen der Motion Gutzwiller (10.3524) behandelt wird.

(69) WAK-N kritisiert Erbschaftssteuerabkommen mit Frankreich
14.08.2012:  Die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK) kritisiert das neue Erbschaftssteuerabkommen, das die Schweiz mit Frankreich ausgehandelt hat. Eine Kündigung des geltenden Abkommens von Seiten Frankreichs würde die Mehrheit der Kommission in Kauf nehmen.

(68) Vermögensverwaltung im Erwachsenenschutzrecht
04.07.2012: Der Bundesrat hat am 4.7.2012 die Ausführungsbestimmungen über die Anlage und die Aufbewahrung des Vermögens verbeiständeter oder bevormundeter Personen verabschiedet. Die neue Verordnung soll im Erwachsenenschutzrecht eine sichere Verwaltung des Vermögens gewährleisten. 

(67) Welche Aufgabe, welche Rolle hat der Staat, wenn es um Suizidhilfe geht?
15.06.2012: In ihrer Rede am Kongress der „World Federation of Right-to-Die-Societies” ging Bundesrätin Simonetta Sommaruga auf Fragen ein, die sich im Bereich der organisierten Suizidhilfe stellen. So zum Beispiel, ob die geltende Strafbestimmung noch genügt, um Missbrauch zu bekämpfen. Sie hielt auch fest, dass in der Schweiz die Palliativmedizin nach wie vor zu wenig verbreitet sei.

(66) Analyse einer allfälligen gesetzlichen Regelung von Trusts in der Schweiz (4)
16.03.2012: Postulat 10.3332 von Nationalrätin Isabelle Moret: Abgeschrieben, weil seit mehr als zwei Jahren hängig.

(65) Besserstellung der Patchwork-Familien im Erbrecht
21.10.2011: Petition Nr. 11.2020 von Nationalrat Kurt Rohrbach:
Die Petenten verlangen die Einführung einer flexiblen Regelung für den Fall, dass ein Grundstück von nichtgemeinsamen Kindern geerbt und dem hinterbliebenen Ehegatten die Nutzniessung zugewendet wird, damit die diesbezüglichen finanziellen Belastungen (öffentliche Abgaben und Unterhalt) nicht mehr ausschliesslich vom Nutzniessungsberechtigten zu tragen sind.
Ständerat: 22.12.2011 keine Folge gegeben
Nationalrat: 23.12.2011 keine Folge gegeben

(64): Kein Pflichtteil der Eltern
24.09.2011: Petition 12.2031 von Edgar Müller: Die Petition verlangt die Streichung des in Artikel 471 Ziffer 2 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) verankerten erbrechtlichen Pflichtteils der Eltern. Der Petent begründet die Streichung damit, dass der Pflichtteil der Eltern die Kinder in Lebensgefahr bringen könne. Es seien gewisse Fälle denkbar, in welchen Kinder unfall- oder krankheitshalber" sterben würden, weil sich Ehegatten des pflichtteilsgeschützten Elternteils bereichern wollten.

(63) Eidgenössische Erbschaftssteuer
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16.08.2011: Das Initiativkomitee Eidgenössische Volksinitiative 'Erbschaftssteuerreform' schlägt eine eidgenössische Erbschaftssteuer vor.
Vorprüfung: 02.08.2011
Sammelbeginn: 16.08.2011
Ablauf der Sammelfrist: 16.02.2013
Zur Publikation im Bundesblatt
Aussergewöhnlich an der Initiative ist, dass Schenkungen ab dem 1.1.2012 (entgegen dem in Art. 4 BV verankerten Rückwirkungsverbot) der allfällig (schätzungsweise am 1.1.2016/2017 in Kraft tretenden) Erbschaftssteuer unterliegen sollen.

(62) Bundesrat verzichtet auf ausdrückliche Regelung der Sterbehilfe im Strafrecht
29.06.2011:
der Bundesrat hat am Mittwoch entschieden, auf eine ausdrückliche Regelung der organisierten Suizidhilfe im Strafrecht zu verzichten. Er ist zum Schluss gekommen, dass eine Gesetzesänderung verschiedene Nachteile mit sich bringen würde. Die Landesregierung will aber die Suizidprävention und Palliative Care weiter fördern, um die Anzahl der Suizide zu verringern. Das gesamte Massnahmenpaket soll zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts beitragen. Zur Medienmitteilung des Bundesrates

(61) Revision des Erbschaftssteuer-DBA Schweiz-USA von 1951 beschleunigen (4)
17.06.2011: 10.3665 – Motion - Doris Fiala - Annahme im Ständerat - Zum Amtlichen Bulletin 

(60) Revision des Erbschaftssteuer-DBA Schweiz-USA von 1951 beschleunigen (3)
15.06.2011: 10.3647 – Motion - Peter Briner - Annahme durch Nationalrat - Zum Amtlichen Bulletin

(59) Annahme der (vom Nationalrat geänderten) Motion Gutzwiller durch den Ständerat
​​​​​​​07.06.2011: Der Ständerat hat der Motion im Herbst 2010 zugestimmt. Sie ist jetzt den Ständerat zurückgekommen, weil der Nationalrat eine Abänderung vorgenommen hat, indem er darauf hinweist, dass mit diesem Vorstoss keine erbrechtliche Gleichstellung von Konkubinatspaaren mit Ehepaaren vorgenommen werden soll.

(58) Annahme der Motion Gutzwiller durch die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats
31.03.2011: Die Kommission für Rechtsfragen hat an ihrer Sitzung vom 31. März 2011 die von Ständerat Felix Gutzwiller am 17. Juni 2010 eingereichte Motion geprüft. Diese Motion wurde am 23. September 2010 vom Ständerat angenommen und am 2. März 2011 vom Nationalrat umformuliert. Die geänderte Motion verlangt vom Bundesrat, das nicht mehr zeitgemässe Erb-/Pflichtteilsrecht zu überprüfen und flexibler auszugestalten. Das geltende Recht soll dabei in seinem Kerngehalt bewahrt und die Familie als institutionelle Konstante weiterhin geschützt werden. Konkubinatspaare sollen erbrechtlich nicht mit Ehepaaren gleichgestellt werden. Die Kommission befürwortet die modifizierte Motion und damit die Ergänzung keine erbrechtliche Gleichstellung der Konkubinatspaare mit den Ehepaaren". Sie teilt die Auffassung der Schwesterkommission, dass eine Überprüfung des seit 1912 geltenden Erbrechts notwendig ist und dass Konkubinatspaare nicht mit Ehepaaren gleichgestellt werden sollen. Damit ist eine völlige Gleichstellung der Konkubinatspaare gegenüber Ehepaaren ausgeschlossen, nicht aber eine Verbesserung der jetzigen Situation unverheirateter Lebenspartner und -partnerinnen.
Antrag der Kommission: Die Kommission beantragt einstimmig, die Motion in der vom Nationalrat geänderten Fassung (siehe unten Ziff. 3) anzunehmen.
Zum Bericht

(57) Schweiz: Bessere Grundstücknutzung durch raschere Auflösung von Erbengemeinschaften
15.03.2011: Motion Nr. 11.3103 von Nationalrätin Brigitte Häberli-Koller
Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Gesetzesrevisionen - insbesondere des Erbrechts und eventuell des landwirtschaftlichen Bodenrechts - vorzunehmen, damit Erbengemeinschaften, die im Besitz von Liegenschaften und Grundstücken sind, schneller aufgelöst werden können.
Nationalrat: 19.09.2011 Ablehnung

(56) Peter Breitschmid: Startschuss für ein "zeitgemässes Erbrecht"
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07.03.2011: Ständerat Felix Gutzwiller hat eine Motion unter dem Titel "Für ein zeitgemässes Erbrecht" eingereicht, mit welcher der Bundesrat beauftragt werden soll, das über hundertjährige Erb-/Pflichtteilsrecht des ZGB den aktuellen Lebensrealitäten anzupassen. Nachdem der Ständerat die Motion deutlich gutgeheissen hatte, ist sie nun auch vom Nationalrat verabschiedet worden (mit dem ausdrücklichen Zusatz, dass eine erbrechtliche Gleichstellung der Konkubinatspaare mit den Ehepaaren nicht auch zu prüfen sei). Der Beitrag zeigt Kriterien auf, denen ein zeitgemässes Erbrecht entsprechen müsste.

(55) Annahme der Motion Gutzwiller durch den Nationalrat
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02.03.2011: Der Nationalrat hat die Motion Gutzwiller mit 94 zu 43 Stimmen angenommen mit folgender Änderung: Der Bundesrat wird beauftragt, das über hundertjährige, nicht mehr zeitgemässe Erb-/Pflichtteilsrecht flexibler auszugestalten und es den stark geänderten demografischen, familiären und gesellschaftlichen Lebensrealitäten anzupassen. Dabei soll das geltende Recht in seinem Kerngehalt bewahrt und die Familie als institutionelle Konstante auch weiterhin geschützt werden (keine erbrechtliche Gleichstellung der Konkubinatspaare mit den Ehepaaren). Trotz Teilrevision soll es dem Erblassenden weiterhin freistehen, die Angehörigen im bisherigen Ausmass zu begünstigen.

(54) Besserstellung der "Patchwork-Familien" im Erbrecht
25.01.2011: Petition 11.2020 - Besserstellung der "Patachwork-Familien" im Erbrecht von Kurt Rorbach eingereicht: Die Petion verlang die Einführung einer flexiblen Regelung für den Fall, dass ein Grundstück von nichtgemeinsamen Kindern geerbt und dem hinterbliebenen Ehegatten die Nutzniessung zugewendet wird, damit die diesbezüglichen finanziellen Belastungen (öffentliche Abgaben und Unterhalt) nicht mehr ausschliesslich vom Nutzniessungsberechtigten zu tragen sind.

(53) Revision des Erbschaftssteuer-DBA Schweiz-USA von 1951 (2)
17.12.2010: 10.3665 – Motion - Doris Fiala - Annahme im Nationalrat Zum Amtlichen Bulletin

(52) Revision des Erbschaftssteuer-DBA Schweiz-USA von 1951 (2)
07.12.2010: 10.3647 – Motion - Peter Briner - Annahme Ständerat
Zum Amtlichen Bulletin

(51) Revision des Erbschaftssteuer-DBA Schweiz-USA von 1951 (1)
10.3647 – Motion - Peter Briner - Stellungnahme des Bundesrates: Im Jahre 2009 fanden Verhandlungen mit den USA über die Anpassung der Amtshilfebestimmung im Einkommenssteuerabkommen statt. Bei dieser Gelegenheit konnte mit den USA vereinbart werden, innert zwei Jahren nach Unterzeichnung der Anpassung des Einkommenssteuerabkommens auch Verhandlungen über eine Revision des Erbschafts- und Nachlasssteuerabkommens von 1951 aufzunehmen. Neben der Einfügung einer Bestimmung über den Informationsaustausch für diese Steuern werden diese Verhandlungen Gelegenheit bieten, das Abkommen auch in anderen Punkten zu ändern und nach Möglichkeit an die amerikanischen Abkommen mit anderen europäischen Staaten anzupassen. Das Ergebnis der Verhandlungen wird natürlich auch von der Haltung der USA in diesen Fragen abhängen.
Die Anpassung des Einkommenssteuerabkommens wurde am 23. September 2009 unterzeichnet. In den USA hat der Senat noch keine Genehmigung zu dieser Anpassung gegeben. Es ist davon auszugehen, dass der Senat erst Anfang 2011 zustimmen wird. Die USA werden für neue Verhandlungen zu einem Zeitpunkt vor der Genehmigung der Anpassung des Einkommenssteuerabkommens nicht bereit sein. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die neuen Verhandlungen nicht vor Frühling 2011 beginnen können.

(50) Revision des Erbschaftssteuer-DBA Schweiz-USA von 1951 (1)
24.11.2010:
10.3665 – Motion - Doris Fiala - Antwort des Bundesrates: Im Jahre 2009 fanden Verhandlungen mit den USA über die Anpassung der Amtshilfebestimmung im Einkommenssteuerabkommen statt. Bei dieser Gelegenheit konnte mit den USA vereinbart werden, innert zwei Jahren nach Unterzeichnung der Anpassung des Einkommenssteuerabkommens auch Verhandlungen über eine Revision des Erbschafts- und Nachlasssteuerabkommens von 1951 aufzunehmen. Neben der Einfügung einer Bestimmung über den Informationsaustausch für diese Steuern werden diese Verhandlungen Gelegenheit bieten, das Abkommen auch in anderen Punkten zu ändern und nach Möglichkeit an die amerikanischen Abkommen mit anderen europäischen Staaten anzupassen. Das Ergebnis der Verhandlungen wird natürlich auch von der Haltung der USA in diesen Fragen abhängen.
Die Anpassung des Einkommenssteuerabkommens wurde am 23. September 2009 unterzeichnet. In den USA hat der Senat noch keine Genehmigung zu dieser Anpassung gegeben. Es ist davon auszugehen, dass der Senat erst Anfang 2011 zustimmen wird. Die USA werden für neue Verhandlungen zu einem Zeitpunkt vor der Genehmigung der Anpassung des Einkommenssteuerabkommens nicht bereit sein. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die neuen Verhandlungen nicht vor Frühling 2011 beginnen können.
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

(49) Schweiz: Annahme der Motion Gutzwiller durch Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats
05.11.2010: Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats prüfte die Motion Gutzwiller, die eine Modernisierung des Erbrechts verlangt. Eine Kommissionsmehrheit unterstützt das Anliegen des Motionärs, die erbrechtlichen Bestimmungen über den Pflichtteil der Eltern und Nachkommen an die gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen. Sie spricht sich jedoch dagegen aus, unverheiratete Paare und Eheleute gleichzustellen, wie dies in der Begründung der Motion, nicht aber so explizit im Motionstext selbst, gefordert wird. In einem ersten Schritt beschloss die Kommission deshalb mit 15 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen, den Motionstext zu ändern und zu präzisieren, dass kein Anlass besteht, Verheiratete und Unverheiratete erbrechtlich gleichzustellen. In einem zweiten Schritt beschloss sie mit 9 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen, ihrem Rat zu beantragen, die Motion in der von ihr geänderten Fassung anzunehmen. Die Minderheit beantragt die Ablehnung der Motion.

(48) Annahme der Motion Gutzwiller durch Ständerat
23.09.2010: Der Ständerat hat die Motion Guzwiller mit 32 zu 7 Stimmen angenommen.

(47) Ein Erbrecht für unsere Zukunft - und für die Zukunft
21.09.2010: Kritische Stimmen monieren, die geplante Reform des Erbrechts förderre das Konkubinat. Eigentlich aber geht es um die faire erbrechtliche Berücksichtigung von zwischenmenschlichen Beziehungen und damit eine Qualitätsverbesserung im Erbrecht (von Peter Breitschmid)
(NZZ vom 21. September 2010, Nr. 219, Seite 21).

(46) Sterbehilfe (2)
17.09.2010: Der Bundesrat nimmt Kenntnis von den Vernehmlassungsergebnissen. Eine deutliche Mehrheit der Kantone, Parteien und interessierten Organisationen hat sich in der Vernehmlassung für eine ausdrückliche Regelung der organisierten Suizidhilfe auf Bundesebene ausgesprochen. Der Bundesrat hat das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement beauftragt, die vorgeschlagene Festlegung von Sorgfaltspflichten für Mitarbeitende von Suizidhilfeorganisationen im Lichte der Vernehmlassungsergebnisse zu überarbeiten und bis Ende 2010 eine Botschaft auszuarbeiten. Auf den gleichen Zeitpunkt wird das Eidg. Departement des Innern Vorschläge zur verstärkten Förderung der Suizidprävention und der Palliativmedizin vorlegen.

45) Revision des Erbschaftssteuer-DBA Schweiz-USA von 1951 (1)
16.09.2010:
10.3665 – Motion - Doris Fiala - eingereicht:  Schweizer Eigentümer von US-Wertschriften, welche nie in den USA waren und auch nie mit einer amerikanischen Bank was zu tun hatten, können doch in den USA steuerpflichtig werden - und zwar im Todesfall. Durch die kürzlich erfolgte konsequentere Durchsetzung des amerikanischen Nachlasssteuergesetzes entstehen insbesondere für Schweizer Erblasser und deren Erben gravierende, inakzeptable Nachteile. Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, die Revision des Abkommens zwischen der Schweiz und den USA zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Nachlass-Erbanfallsteuern vom 9. Juli 1951 umgehend zu beschleunigen. 

(44) Revision des Erbschaftssteuer-DBA Schweiz-USA von 1951 (1)
13.09.2010:
10.3647 – Motion - Peter Briner - eingereicht: Schweizer Eigentümer von US-Wertschriften, welche nie in den USA waren und auch nie mit einer amerikanischen Bank was zu tun hatten, können doch in den USA steuerpflichtig werden - und zwar im Todesfall. Durch die kürzlich erfolgte konsequentere Durchsetzung des amerikanischen Nachlasssteuergesetzes entstehen insbesondere für Schweizer Erblasser und deren Erben gravierende, inakzeptable Nachteile. Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, die Revision des Abkommens vom 9. Juli 1951 zwischen der Schweiz und den USA zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Nachlass-Erbanfallsteuern rasch zu verhandeln.

(43) Analyse einer allfälligen gesetzlichen Regelung von Trusts in der Schweiz (3)
18.06.2010: Postulat 10.3332 von Nationalrätin Isabelle Moret - Im Nationalrat bekämpft. - Diskussion verschoben. 

(42) Motion 10.3524 von Ständerat Felix Gutzwiller
​​​​​​​
17.06.2010: Der Bundesrat wird beauftragt, das über hundertjährige, nicht mehr zeitgemässe Erb-/ Pflichtteilsrecht flexibler auszugestalten und es den stark geänderten demografischen, familiären und gesellschaftlichen Lebensrealitäten anzupassen. Dabei sollen das geltende Recht in seinem Kerngehalt bewahrt und die Familie als institutionelle Konstante auch weiterhin geschützt werden. Trotz Teilrevision soll es dem Erblassenden weiterhin freistehen, die Angehörigen im bisherigen Ausmass zu begünstigen.

(41) Sterbehilf
01.06.2010: Vernehmlassungsergebnisse:  Publikation der Vernehmlassungsergebnisse zur organisierten Suizidhilfe
.

(40) Analyse einer allfälligen gesetzlichen Regelung von Trusts in der Schweiz (2)
26.05.2010: Postulat 10.3332 (Nationalrätin Isabelle Moret: Stellungnahme des Bundesrates: In Beantwortung der Motion Luginbühl 09.3344, "Steigerung der Attraktivität des Stiftungsstandortes Schweiz", wird derzeit das Stiftungsrecht überarbeitet. Aufgrund der Ergebnisse dieser Revisionsarbeiten wird der Bundesrat noch offene Fragen zur Regelung von Trusts im schweizerischen Recht prüfen.
Antrag des Bundesrates: Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

(39) Unternehmensnachfolge (2)
08.04.2010: 09.3375 - Interpellation (Martine Brunschwig Graf, Nationalrätin) - (erledigt)
09.3375 - Interpellation (Martine Brunschwig Graf, Nationalrätin) (erledigt)
Der Bundesrat sieht bei der erbrechtlichen Übertragung von Unternehmen keinen legislatorischen Handlungsbedarf. Dies ist zumindest die Schlussfolgerung eines Berichtes, den er kürzlich veröffentlicht hat. Ist dem wirklich so?
Es ist bekannt, dass 77 000 Unternehmen vor der Aufgabe stehen, die Nachfolge zu planen (Stand 2008). Mehr als 975 000 Angestellte sind davon betroffen. Vor grossen Problemen sehen sich die KMU, denn für sie sind die steuerlichen Rahmenbedingungen für eine Übergabe besonders abschreckend.
1. Wie beurteilt der Bundesrat die heutigen steuerlichen Bedingungen für die Nachfolgeregelungen von KMU?
2. Hält es der Bundesrat nicht auch für nötig, dass eine Reform der Besteuerung des Unternehmenswerts im Erbrecht verankert wird?
3. Die Unternehmenssteuerreform II ist vom Volk bereits angenommen worden. Könnte der Bundesrat nicht die Anwendung der darin enthaltenen Bestimmungen über die Gewinnbesteuerung bei Geschäftsübergaben bereits für das Jahr 2010 vorsehen?

(38) Analyse einer allfälligen gesetzlichen Regelung von Trusts in der Schweiz
19.03.2010: Postulat 10.3332 von Nationalrätin Isabelle Moret: Der Bundesrat wird beauftragt, seinen Bericht "Strategische Stossrichtung für die Finanzmarktpolitik" vom 16. Dezember 2009 durch zwei Analysen zu ergänzen: In der einen soll untersucht werden, ob sich das Stiftungsrecht und das Steuerrecht für Stiftungen optimieren liessen, und in der anderen, ob die Stiftungen an ausländische Modelle angepasst werden sollten, namentlich durch die Einführung von Trusts.

(37) Analyse einer allfälligen gesetzlichen Regelung von Trusts in der Schweiz
19.03.2010: 10.3332 - Postuat - Moret, Isabelle, Nationalrätin (erledigt) Der Bundesrat wird beauftragt, seinen Bericht "Strategische Stossrichtung für die Finanzmarktpolitik" vom 16. Dezember 2009 durch zwei Analysen zu ergänzen: In der einen soll untersucht werden, ob sich das Stiftungsrecht und das Steuerrecht für Stiftungen optimieren liessen, und in der anderen, ob die Stiftungen an ausländische Modelle angepasst werden sollten, namentlich durch die Einführung von Trusts.Zum Postulat

(36) Steigerung der Attraktivität des Stiftungsstandortes Schweiz (3)
01.03.2010: Motion 09.3344 von Ständerat Werner Luginbühl: Bericht der Kommission für Wirtschafts und Abgaben vom 23.02.2010. Annahme der Moton im Ständerat am 01.03.2010.

(35) Suizibeihilfe
14.01.2010: Standesinitiavie Basel-Landschaft - Gesamtschweizerische Regelung der Suizidbeihilfe
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Basel-Landschaft folgende Standesinitiative ein:
Die Bundesversammlung wird ersucht, gesetzliche Grundlagen für eine würdige Sterbebegleitung von Schwerstkranken und zum Schutz von suizidgefährdeten Menschen vor profitorientierten Sterbehilfeorganisationen zu erlassen.
Folgenden Anliegen ist dabei besondere Beachtung zu schenken:
- Artikel 115 StGB ist so zu verschärfen, dass Beihilfe zum Suizid nur dann straffrei bleibt, wenn die Person oder Organisation, welche Suizidbeihilfe leistet, dafür keine finanziellen Leistungen über einen Auslagenersatz hinaus oder andere geldwerte Vorteile von der sterbewilligen Person oder aus ihrem Umfeld entgegennimmt. Ausgenommen sind medizinische Leistungen (Beratungen, Abklärungen u. a.), die im Vorfeld der Suizidbeihilfe erbracht werden und gemäss Tarmed-Tarif abgerechnet werden.
- Organisationen, welche Hilfeleistungen für die Selbsttötung anbieten, sind einer staatlichen Aufsicht zu unterstellen. Die rechtliche Regelung soll den Empfehlungen der Nationalen Ethikkommission im Bereich Humanmedizin (Sorgfaltskriterien im Umgang mit Suizidbeihilfe) Rechnung tragen.

34) Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen (3)
01.01.2010: Ab Anfang 2010 können Erben bei Offenlegung einer Steuerhinterziehung des Erblassers von einer tieferen Nachsteuer und einem tieferen Verzugszins profitieren.
Mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und die Einführung der straflosen Selbstanzeige können Erben ab Anfang 2010 bei Offenlegung einer Steuerhinterziehung des Erblassers von einer tieferen Nachsteuer und einem tieferen Verzugszins profitieren: Nachsteuer und Verzugszins sind nur noch für die letzten drei statt zehn Steuerjahre vor dem Tod des Erblassers geschuldet. Neu kann auch bei Offenlegung eigener Steuerhinterziehungen (Selbstanzeige) einmalig auf die Erhebung der Busse verzichtet werden, so dass nur die Nachsteuer und der Verzugszins entrichtet werden müssen. Der Bundesrat hat die entsprechenden Gesetzesänderungen auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt, nachdem die Referendumsfrist am 10. Juli 2008 unbenutzt abgelaufen war. Mit diesen beiden Massnahmen sollen hinterzogene Einkommen und Vermögen leichter der Legalität zugeführt werden, was das Steuersubstrat und damit die zu erwartenden Steuereinnahmen erhöht. Betroffen von den beiden Massnahmen sind die direkte Bundessteuer sowie die Einkommens- und Vermögenssteuern der Kantone und Gemeinden. Alle übrigen eventuell nicht entrichteten Steuern und Abgaben wie Mehrwertsteuer, Verrechnungssteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuern oder AHV/IV-Beiträge bleiben einschliesslich Verzugszins geschuldet.
Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen: Nach der geltenden Regelung kann bei einer Steuerhinterziehung des Erblassers die Nachsteuer (für die Vorjahre geschuldete Steuer) inklusive Verzugszins für bis zu zehn Jahre vor dem Tod des Erblassers eingefordert werden. Neu soll sie mitsamt Verzugszins nur noch für die letzten drei vor dem Todesjahr des Erblassers abgelaufenen Steuerperioden nachgefordert werden. Die Erben kommen aber nur dann in den Genuss der vereinfachten Erbennachbesteuerung, wenn sie ihre Mitwirkungspflicht erfüllen (insbesondere bei der Errichtung eines vollständigen und genauen Nachlassinventars). Die verkürzte Nachbesteuerung wird nur für Einkommen und Vermögen gewährt, von denen die Steuerbehörden keine Kenntnis hatten. Treffen diese Voraussetzungen nicht zu, erfolgt eine ordentliche Nachbesteuerung bis auf zehn Jahre zurück.
Straflose Selbstanzeige: Bisher wurde eine Person, die sich selbst angezeigt hat, mit einer Busse in der Höhe eines Fünftels der von ihr hinterzogenen Steuer bestraft. Neu können natürliche und juristische Personen bei der ersten Selbstanzeige einer Hinterziehung komplett straffrei ausgehen. Einzig die ordentliche Nachsteuer und der Verzugszins werden für zehn Jahre nacherhoben. Bei jeder weiteren Anzeige wird die Busse wie bis anhin ein Fünftel der hinterzogenen Steuer betragen und zusätzlich zur Nachsteuer inklusive Verzugszins in Rechnung gestellt. Wie bei der vereinfachten Erbennachbesteuerung kann die Privilegierung bei einer Selbstanzeige nur dann gewährt werden, wenn die Steuerbehörden noch keine Kenntnis von der Hinterziehung hatten und die steuerpflichtige Person die Steuerbehörden vorbehaltlos unterstützt. Bei Erfüllung der Voraussetzungen wird nicht nur von einer Busse abgesehen, sondern es wird auch keine Strafverfolgung geben für allfällige weitere Straftaten, welche zum Zwecke der Steuerhinterziehung begangen worden sind (z.B. Urkundendelikte). Der Mechanismus der straflosen Anzeige wird zudem auf Teilnehmende einer Steuerhinterziehung ausgedehnt: Anstifter, Gehilfen oder Mitwirkende sollen künftig unter den gleichen Voraussetzungen wie die steuerpflichtige Person von der straflosen Selbstanzeige Gebrauch machen können.
Zeigt überdies ein ausgeschiedenes Organmitglied oder ein ausgeschiedener Vertreter einer juristischen Person diese erstmals wegen Steuerhinterziehung an und ist die Steuerhinterziehung keiner Steuerbehörde bekannt, so wird künftig von einer Strafverfolgung der juristischen Person sowie sämtlicher aktueller und ausgeschiedener Mitglieder der Organe und Vertreter abgesehen.

(33) Steigerung der Attraktivität des Stiftungsstandortes Schweiz (2)
10.12.2009: Motion 09.3344 von Ständerat Werner Luginbühl: Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben vom 06.10.2009. Annahme im Nationalrat am 10.12.2009 mit folgende Änderung: "Der Bundesrat wird beauftragt, vor dem Hintergrund der finanzpolitischen und realwirtschaftlichen Entwicklungen, den Stiftungsstandort Schweiz für in- und ausländische Stifter und Stiftungen attraktiv zu halten. Diesbezüglich wird er insbesondere ersucht, Anpassungen oder Kooperationen an bzw. mit europäischen Entwicklungen vorzunehmen. Die Rahmenbedingungen für gemeinnützige Förderstiftungen wie auch Familienstiftungen sind fiskalisch ebenso attraktiv auszugestalten, wie sie es im benachbarten Ausland sind. Dann sollen die Stiftungen aber auch in ihrer gemeinnützigen Rolle mehr Bedeutung erlangen. Der Bundesrat wird überdies beauftragt, zu prüfen, ob es zweckmässig ist, eine Revision der Stiftungsaufsicht vorzunehmen".

(32) Steigerung der Attraktivität des Stiftungsstandortes Schweiz (2)
28.10.2009: Der Bundesrat schickt zwei Varianten in die Vernehmlassung: Der Bundesrat will die organisierte Suizidhilfe ausdrücklich regeln. Er schlägt zwei Varianten zur Änderung des Strafrechts vor: Festlegung von klaren Sorgfaltspflichten im Strafrecht für Mitarbeitende von Suizidhilfeorganisationen oder aber die organisierte Suizidhilfe zu verbieten. Der Bundesrat hat am Mittwoch die zwei Varianten eines Gesetzesentwurfes mit einem erläuternden Bericht in die Vernehmlassung geschickt, die bis am 1. März 2010 dauert.

Zum Vorentwurf / Avant-projet / Avamprogetto
Zum Erläuternden Bericht
 / Rapport explicatif / Rapporto esplicativo

(31) Rahmengesetz für Waffensicherheit
24.09.2010: 09.3851 - Motion (Pius Segmüller, Nationalrat) - (im Plenum noch nicht behandelt)
09.3851 - Motion (Pius Segmüller, Nationalrat) - (im Plenum noch nicht behandelt)
Der Bundesrat wird beauftragt, eine differenzierte Beurteilung in Bezug auf die Waffensicherung in die Gesetzgebung aufzunehmen: ...Es gibt ... nebst den Ordonnanzwaffen eine noch viel grössere Anzahl von ungesicherten Waffen in Haushalten, Jagd- und Schützenhäusern. Besonders ererbte Waffen sind meistens für jedermann erreichbar, weil viele Haushalte keine genügenden Verschlussmöglichkeiten aufweisen.

(30) Suizidhilfe
17.06.2009: Erste Aussprache des Bundesrates: Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. Juni 2009 eine erste Aussprache zur organisierten Suizidhilfe geführt. Zur Diskussion stehen gesetzliche Schranken und ein Verbot der organisierten Suizidhilfe. Der Bundesrat ist in dieser ethisch kontroversen Frage geteilter Meinung. Er wird deshalb eine Vernehmlassung mit mehreren Varianten erarbeiten und zur Diskussion stellen.

(29) Nachrichtenlose Vermögenswerte
30.04.2009: 09.3451 - Interpellation (Pirmin Bischof, Nationalrat) - (erledigt)
09.3451 - Interpellation (Pirmin Bischof, Nationalrat) (erledigt):
Der Bundesrat entschied 2007, auf die Ausarbeitung eines Bundesgesetzes für solche Gelder (die immer wieder anfallen!) zu verzichten. Er beauftragte hingegen das EJPD, eine entsprechende Änderung des Obligationenrechtes auf der Basis des Verschollenenrechtes vorzulegen, was mit wenigen Eingriffen zu bewerkstelligen sei, aber bisher nicht erfolgt ist ...

(28) Unternehmensnachfolge
27.04.2009: 09.3375 - Interpellation (Martine Brunschwig Graf, Nationalrätin) - (erledigt)
09.3375 - Interpellation (Martine Brunschwig Graf, Nationalrätin) (erledigt)
Der Bundesrat sieht bei der erbrechtlichen Übertragung von Unternehmen keinen legislatorischen Handlungsbedarf. Dies ist zumindest die Schlussfolgerung eines Berichtes, den er kürzlich veröffentlicht hat. Ist dem wirklich so?

(27) Steigerung der Attraktivität des Stiftungsstandortes Schweiz
20.03.2009: 09.3344 - Motion (Werner Luginbühl, Ständerat - angenommen von beiden Räten)
Der Bundesrat wird beauftragt, vor dem Hintergrund der finanzpolitischen und realwirtschaftlichen Entwicklungen, den Stiftungsstandort Schweiz für in- und ausländische Stifter und Stiftungen attraktiv zu halten. Diesbezüglich wird er insbesondere ersucht, Anpassungen oder Kooperationen an bzw. mit europäischen Entwicklungen vorzunehmen. Die Rahmenbedingungen für gemeinnützige Förderstiftungen wie auch Familienstiftungen sind fiskalisch ebenso attraktiv auszugestalten, wie sie es im benachbarten Ausland sind. Dann sollen die Stiftungen aber auch in ihrer gemeinnützigen Rolle mehr Bedeutung erlangen. Diesbezüglich wird der Bundesrat aufgefordert zu prüfen, ob von den Stiftungen eine minimale Ausschüttungsquote festzuschreiben ist. - Begründung

(26) Revision des Vormundschaftsrechts
19.12.2008: Das Parlament hat das neue Vormundschaftsrecht verabschiedet (http://www.admin.ch/ch/d/ff/2009/141.pdf).
Die Referendumsfrist ist am 16. April 2009 unbenutzt abgelaufen. Der Bundesrat wird das Inkrafttreten demnächst bestimmen. Das neue Recht tritt voraussichtlich per 1. Januar 2013 in Kraft. Zu weiteren Informationen siehe die Homepage der Kantonalen Vormundschaftsbehörden.

(25) Erbrechtliche Zuwendungen und Schenkungen an Personen mit einer besonderen beruflichen Funktion
16.10.2008: 
06.432 Parlamentarische Initiative (Silvia Schenker) (erledigt)
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: Im ZGB ist eine Bestimmung einzuführen, die erbrechtliche Zuwendungen respektive Schenkungen an Personen, die aufgrund ihrer beruflichen Funktion in einem besonderen Vertrauensverhältnis zur verfügenden Person stehen, einschränkt.
Bericht der Kommission für Rechtsfragen

Die Kommission beantragt mit 15 zu 5 Stimmen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.

(24) Sterbehilfe
20.08.2008: Der Bundesrat beauftragt das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), vertieft abzuklären, ob im Bereich der organisierten Suizidhilfe spezifische gesetzliche Regelungen erforderlich sind und ihm bis anfangs 2009 Bericht zu erstatten. Weiter vgl. das Dossier Sterbehilfe des EJPD.

(23) Besteuerung von Trusts
10.08.2008: Die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) hat am 22. August 2007 das Kreisschreiben 30 zur Besteuerung von Trusts erlassen.Dieses Kreisschreiben wurde unter Mitwirkung der Eidgenössischen Steuerverwaltung erarbeitet. Die darin enthaltenen Regelungen sind auch für die direkte Bundessteuer und die Verrechungssteuer anzuwenden, was nun mit dem Kreisschreiben Nr. 20 der Eidgenössischen Steuerverwaltung bestätigt wird.

(22) Vereinfachung der Nachbesteuerung (2)
30.07.2008: Bundesgesetz über die Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und die Einführung der straflosen Selbstanzeige. Die Referendumsfrist ist am 10. Juli 2008 abgelaufen. Die Differenzen wurden in der Zwischenzeit bereinigt und das Bundesgesetz in den Schlussabstimmungen im Nationalrat und im Ständerat gutgeheissen. Der endgültige Text wurde am 1. April 2008 im Bundesblatt (BBl. 2008, 2321) und Feuille fédérale (FF 2008, 2105) veröffentlicht.

(21) Beseuerung von Trusts
22.07.2007: Das Kreisschreiben Nr. 30 der Schweizerischen Steuerkonferenz wurde im Nachgang zur Ratifizierung des Haager Trust Übereinkommens geschaffen. Die Schweizerische Steuerkonferenz (Vereinigung der schweizerischen Steuerbehörden) hat die uneinheitliche Praxis der Kantone zu einer einheitlichen Regelung zusammengeführt. Die eidgenössische Steuerkonferenz hat signalisiert, dass sie dieses Kreisschreiben für die Bundessteuern im Wesentlichen übernehmen wird. Circulaire No. 30 de la Conférence Suisse des impôts: Imposition des trusts.

(20) Haager Trust Übereinkommen von der Schweiz ratifiziert
15.07.2008:  Das Haager Übereinkommen über das auf den Trusts anzuwendende Recht und über ihre Anerkennung (SR 0.221.371) ist in Kraft getreten.  . Der Trust ist in der Schweiz wirtschaftliche und rechtliche Realität. Seine wirtschaftliche Bedeutung nimmt weiterhin zu. Um die Anerkennung des Trusts auf eine berechenbare Grundlage zu stellen und für alle Beteiligten mehr Rechtssicherheit zu schaffen, hat die Schweiz das Haager Trust-Übereinkommen ratifiziert. Zudem wurden das Bundesgesetz über Internationales Privatrecht und das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs entsprechend angepasst.
Convention du 1er juillet 1985 relative à la loi applicable au trust et à sa reconnaissance
Convenzione del 1° luglio 1985 relativa alla legge applicabile ai trust ed al loro riconoscimento
Convention on the law applicable to trusts and on their recognition (concluded 1 July 1985)

(19) Anreize zur Bevorzugung von Enkeln im Erfbfall
03.07.2008: 07.3496 Postulat (Anita Fetz, Ständerätin) / 07.3410 Postulat (Claude Janiak, Nationalrat) (erledigt)
Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen und zu berichten:- ob im Hinblick auf die Resultate des NFP-Programms 52 (Kindheit, Jugend und Generationenbeziehungen im gesellschaftlichen Wandel), insbesondere des Forschungsprojekts Nr. 4045-059627 (Erben in der Schweiz), ein grundsätzlicher Anpassungsbedarf im Erbrecht besteht;- ob und allenfalls wie die drei Schlussfolgerungen des Forschungsprojektes "Erben in der Schweiz" Eingang in das Erbrecht finden könnten (Enkelbevorzugung im Erbrecht; Verbesserungen für unverheiratete Lebenspartnerinnen und -partner und soziale Elternschaft; möglicher Einfluss einer Pflegeversicherung auf das Erbverhalten);- ob das mögliche Ziel einer Enkelbevorzugung und einer verbesserten Stellung von Patchworkfamilienmitgliedern nicht ebenso gut oder sogar besser über den Weg einer moderaten nationalen Erbschaftssteuer erreicht werden könnte (beispielsweise durch die Festsetzung von Steuerfreibeträgen von Enkeln und Patchworkfamilienmitgliedern).

(18) Behandlung von Trusts im Grundbuch
28.06.2007: Mit der Ratifizierung des Haager Trust Übereinkommens können Trusts im Grundbuch eingetragen werden: Mit der Ratifizierung des Haager Trust Übereinkommens können Trusts im Grundbuch eingetragen werden. Das Bundesamt für Justiz (Eidgenössiches Amt für Grundbuch- und Bodenrecht) hat dazu eine Wegleitung herausgegeben, welche in ZBGR 2007, 377 ff. veröffentlicht wurde.

(17) Sterbehilfe)
17.06.2008: Standesinitiative Aargau - Beihilfe zum Suizid. Änderung von Artikel 115 StGB (erledigt)
Gestätzt auf Artikel 160 Abs. 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Aargau folgende Standesinitiative ein: Die Bundesversammlung wird eingeladen, mittels geeigneter Massnahmen die gewerbsmässige Beihilfe zum Suizid, zum Beispiel in Form des sogenannten Sterbetourismus aus dem Ausland, zu verhindern und eine gesamtschweizerisch verbindliche Regelung der medizinischen Suizidbegleitung vorzunehmen.

(16) Befristetes Verbot für Sterbehilfe
13.06.2008: 08.3427 - Motion (Flückiger-Bäni Sylvia, Nationalrätin).(erledigt)
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Bundesbeschluss vorzulegen, der sämtliche Dienstleistungen und Tätigkeiten von Sterbehilfeorganisationen in der Schweiz verbietet. Dieses Verbot gilt solange, bis eine die Sterbehilfetätigkeiten regelnde Gesetzgebung in Kraft ist.

(15) Nationale Erbschaftssteuer ab 1 Million Franken
13.06.2008: 08.439 - Parlamentarische Initiative (Ursula Wyss, Nationalrat) (erledigt) 
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
Artikel 128 der Bundesverfassung (Direkte Steuern) wird in Absatz 1 durch einen Buchstaben d ergänzt, der eine Steuer auf Erbschaften und Schenkungen ab 1 Million Franken für direkte Nachkommen vorsieht.
Bei der Erhebung der Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen sind folgende Eckwerte zu beachten:
- Es wird ein Freibetrag von 1 Million Franken pro direktem Nachkommen festgelegt;
- Der Ertrag wird hälftig zwischen Bund und Kantonen aufgeteilt; wobei der Steuersatz so angesetzt wird, dass diejenigen Kantone, welche heute noch eine Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen kennen, keine Steuerausfälle erleiden.
Es ist zu prüfen, ob eine nationale Erbschaftssteuer über die direkten Nachkommen hinaus sinnvoll ist (insbesondere im Hinblick auf den Erhebungsaufwand und die kantonalen Steuererträge).

(14) Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen
19.12.2007:  Der Bundesrat hat eine Botschaft und einen Entwurf über die Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und die Einführung der straflosen Selbstanzeige veröffentlicht.Der Ständerat hat die Vorlage am 4. Oktober 2007 behandelt, der Nationalrat am 19. Dezember 2007. Beide Räte haben der Vorlage zugestimmt, es bestehen aber noch Differenzen. Zu Einzelheiten siehe das Dossier 06.085. 

(13) Erbberechtigung des überlebenden Ehegatten
20.09.2007: 06.3656 Motion (Laura Sadis, Nationalrätin) (erledigt)
Der Bundesrat wird aufgefordert, dem Parlament folgende Änderung des ZGB zu unterbreiten: Die Ziffern 2 und 3 des Artikels 462 werden aufgehoben und mit einer neuen Ziffer mit folgendem Wortlaut ersetzt:"Der überlebende Ehegatte erhält: ... 2. wenn keine Nachkommen vorhanden sind, die ganze Erbschaft.".

(12) Zivilstandsunabhängiges Pflichtteilsrecht der Nachkommen
23.06.2007: 07.458 Parlamentarische Initiative (Urs Hofmann, Nationalrat) (erledigt)
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: Artikel 471 ZGB betreffend die erbrechtlichen Pflichtteile sei dahingehend abzuändern, dass die Höhe der Pflichtteile der Nachkommen gegenüber ihren Eltern ungeachtet von deren Zivilstand gleich hoch ist.

(11) Verzicht auf BG über nachrichtenlose Vermögen
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.06.2007: Medienmitteilung: Nach Ansicht des Bundesrates genügen wenige Eingriffe ins geltende Recht, um den Umgang mit nachrichtenlosen Vermögenswerten zu regeln. Er hat deshalb entschieden, auf die Ausarbeitung eines Bundesgesetzes über nachrichtenlose Vermögenswerte zu verzichten und stattdessen das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, eine Änderung des Obligationenrechts vorzubereiten. 

(10) Gesetzliche Grundlage für die Aufsicht über die Sterbehilfeorganisationen
22.03.2007: 07.3163 Motion (Hansruedi Stadler, Ständerat) (Motion an 2. Rat)
Der Bundesrat wird beauftragt, eine gesetzliche Grundlage für die Aufsicht über die Sterbehilfeorganisationen zu schaffen.

(9) Änderung erbrechtlicher Bestimmungen des ZGB
01.01.2007: Mit Inkrafttreten des Partnerschaftsgesetzes (PartG) sind per 1. Januar 2007 einige erbrechtliche Bestimmungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) geändert worden.
Art. 462 Zivilgesetzbuch | Art. 462 Code Civil | Art. 462 Codice Civile
Art. 470 Zivilgesetzbuch | Art. 470 Code Civil | Art. 470 Codice Civile
Art. 471 Zivilgesetzbuch | Art. 471 Code Civil | Art. 471 Codice Civile

(8) Versicherungsdeckung. Lücke beim Tod des Eigentümers
06.10.2006: 06.468 Parlamentarische Initiative (Rolf Hegetschweiler, Nationalrat) (erledigt)
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: Das Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG; SR 221.229.1) wird wie folgt geändert: ... Art. 54 Abs. 2Ist ein Grundstück Gegenstand des Versicherungsvertrages, so geht der Vertrag bei einer Handänderung auf den Erwerber über, sofern dieser oder der Versicherer den Vertrag nicht innert 14 Tagen nach der Handänderung kündigen. 

(7) Erleichterung der erbrechtlichen Übertragung von Unternehmungen
23.06.2006: 06.3402 - Postulat (Christoffel Brändli, Nationalrat) (überwiesen)
Der Bundesrat wird eingeladen, eine Anpassung der erbrechtlichen Bestimmungen in folgendem Sinne zu prüfen: Der Erblasser soll nach freiem Ermessen die Zuteilung einer im Nachlass befindlichen Unternehmung bzw. von massgebenden Unternehmensbeteiligungen und deren Anrechnungswert im Erbgang festlegen können. Alternativ soll unter bestimmten Voraussetzungen die Zuteilung zum Ertragswert erfolgen.

(6) Erbschaftssteuer für Pflegekosten (2)
19.06.2006: 05.416 – Parlamentarische Initiative (Hans-Jürg Fehr - Ablehnung durch Nationalrat) - Zum Amtlichen Bulletin

(5) Revision des Stiftungsrechts
01.01.2006: 
Am 1. Januar 2006 ist das revidierte Stiftungsrecht in Kraft getreten.
Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Änderung vom 8. Oktober 2004)
Verordnung vom 24. August 2005 über die Revisionsstelle von Stiftungen


(4) Erbschaftssteuer für Pflegekosten

17.06.2005: 05.416 – Parlamentarische Initiative - Hans-Jürg Fehr - eingereicht
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
Artikel 128 der Bundesverfassung (Direkte Steuern) wird in Absatz 1 durch einen Buchstaben d ergänzt, der eine Steuer auf Erbschaften und Schenkungen vorsieht. Bei der Erhebung der Steuer sind folgende Eckwerte zu beachten:
- Der Ertrag wird hälftig zwischen Bund und Kantonen aufgeteilt;
- der Bund verwendet den ihm zufliessenden Ertrag der Steuer vollumfänglich zur Finanzierung der Kosten der Langzeitpflege;
- es wird ein grosszügiger Freibetrag gewährt;
- Eheleute und eingetragene Partnerinnen und Partner sind steuerbefreit.

(3) Erwerb von Grundstücken durch Erben im Ausland
01.04.2005: Die Ergänzung von Art. 8 Abs. 2 zweiter Satz BewG (Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland) tritt am 1. April 2005 in Kraft (AS 2005, 1337) und lautet: "... Weist der Erbe enge, schutzwürdige Beziehungen zum Grundstück nach, so kann die Bewilligung ohne diese Auflage erteilt werden".


(2) Tiere und Erbrecht
01.04.2003 Die Änderung von Art. 482 Abs. 4 ZGB wird in Kraft gesetzt (AS 2003, 463) und lautet: "Wird ein Tier mit einer Zuwendung von Todes wegen bedacht, so gilt die entsprechende Verfügung als Auflage, für das Tier tiergerecht zu sorgen."

(1
) Erbrecht des überlebenden Ehegatten
01.03.2002: Art. 473 Abs. 1 und 2 ZGB wird neu gefasst und tritt am 1. März 2002 in Kraft (AS 2002, 269) und lauten:"Der Erblasser kann dem überlebenden Ehegatten durch Verfügung von Todes wegen gegenüber den gemeinsamen Nachkommen die Nutzniessung an dem ganzen ihnen zufallenden Teil der Erbschaft zuwenden.Diese Nutzniessung tritt an die Stelle des dem Ehegatten neben diesen Nachkommen zustehenden gesetzlichen Erbrechts. Neben dieser Nutzniessung beträgt der verfügbare Teil einen Viertel des Nachlasses."